You would like to sell your used MacBook and the buyer wishes to pay via PayPal? We will tell why this is not a good a idea in any case.
Beforehand: this is not a criticism of PayPal in general. We do use the service often and most transactions just work fine. Furthermore, the employees explaining us the business terms over the telephone were all very friendly and well informed. We would like to show you some important parts of the general terms and conditions of business for private sellers, however, which are a gap in the system for scammers, so you do have an information advantage.
Money gone, MacBook gone.
The fact that I found the structural discrimination for sellers in the PayPal system was while I was searching for MacBooks on ebay classifieds. There was one ad from a user that got scammed and tried to warn other about his bad luck. As he got payed via PayPal I got curious and called him:
He told me that he offered his MacBook Retina an found a buyer. This buyer wanted to pay via PayPal friends or family, so both of them saved PayPal fees. Why not. The money was transferred and everything seems to be ok. The buyer said a friend of his would come by and get the MacBook. Even more convenient. Strange though: as the formatting of the drive was finished when she arrived and had to wait, the seller realised that she did not park in front of his house but one street away, so he could not see the license plate. He have the MacBook to the buyer’s friend though and the transaction seemed to be finished.
But it wasn’t. The scammers now
War sie aber nicht, denn jetzt wurde die Lücke im System ausgenutzt: Das PayPal Konto des Käufers war anscheinend per Bankeinzug mit seinem Girokonto verknüpft, und genau diesen Bankeinzug machte dieser wieder rückgängig. Mit der Folge, dass auch das Geld vom PayPal Konto des Verkäufers wieder verschwand. Um es kurz zu machen: PayPal lehnt sämtliche Mitarbeit ab, da kein Verkäuferschutz besteht weil das Geld per “Familie und Freunde” Funktion gesendet wurde. Es blieb also nur der Weg zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Die Adresse des Betrügers sollte PayPal dann liefern. Alles jedoch ein nerviger Aufwand mit unklarem Ausgang und einem stark im Minus befindlichen PayPal Konto.
Was könnt Ihr nun daraus lernen? Nun, ich habe mich mal durch PayPals AGB gearbeitet und hätte man sich das vorher mal durchgelesen, wäre der Verlauf der Geschichte schon vorher klar gewesen. Da das aber niemand macht (ich ja vorher auch nicht) hier also die spannendsten Stellen für Euch, damit Euch das nicht das gleiche passiert.
1. Das Geld auf Eurem PayPal Konto ist immer noch in der Verfügungsgewalt von PayPal.
Zitat PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie 1. Allgemeines Punkt d):
PayPal schränkt den Zugriff des Zahlungsempfängers auf den Zahlungsbetrag ein, sobald ein Käufer eine Kreditkartenrückbuchung oder Rücklastschrift veranlasst oder einen Antrag auf Käuferschutz stellt oder eine Käuferbeschwerde einreicht oder wenn ein unberechtigter Kontozugriff vorliegt. In diesem Fall hat der Verkäufer keinen Zugriff auf den entsprechenden Zahlungsbetrag (ausgenommen hiervon ist die “Ratenzahlung Powered by PayPal”, hier gelten gesonderte Bedingungen).
Dies kann zwischenzeitlich zu einem negativen Kontostand des PayPal-Kontos des Zahlungsempfängers führen.
Rückbelastung durch PayPal bei Rückbuchung
Erfolgt eine Rückbuchung nach Ziff. 4.3 (b), so werden wir das PayPal-Konto des Zahlungsempfängers mit dem entsprechenden Betrag rückbelasten, soweit Sie als Zahlungsempfänger keinen Anspruch auf Verkäuferschutz aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie haben. Wir werden in diesem Fall zunächst mit dem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto aufrechnen. Weist Ihr PayPal-Konto kein ausreichendes Guthaben auf, so sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Betrag unverzüglich auf Ihr PayPal-Konto einzuzahlen oder unmittelbar an uns zu zahlen. Wir können auch ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen und/oder den Rechtsweg beschreiten.
Das heißt für Euch: Sollte es zu einer gerechtfertigten, ungerechtfertigten Rückbuchung oder einem Antrag auf Käuferschutz kommen, zieht PayPal das Geld von Eurem Konto sofort wieder ein. Schlaue Leute werden jetzt sagen: Haha, dann buch ich es schnell auf mein Girokonto ab! Das hilft nichts, dann ist Euer PayPal Konto im Minus und PayPal treibt das Geld von Euch ein. Nochmal: Selbst wenn nicht betrügerisch ein Fall aufgemacht wird, den PayPal prüfen muss, ist Euer Geld erstmal wieder weg. Ein Geldbetrag auf Eurem PayPal Account heißt also nicht, dass er dort auch sicher ist, im Gegensatz zu einer üblichen Kontoüberweisung. Ist zudem kein Geld auf dem Account rutscht er ins Minus, sollte eine Rückbuchung oder ein Käuferschutzantrag gestellt worden sein.
PayPal reicht also schiefgegangene Abbuchungsszenarien knallhart an Euch weiter. Man sollte annehmen, dass der Verkäuferschutz dazu dient, die Situation zu entschärfen und PayPal die finanzielle Unsicherheit übernimmt. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: die verkaufende Partei zahlt für das Verhalten des Käufers. Sollte also bei der Abbuchung beim Käufer etwas schief gehen, holt es sich PayPal direkt von Euch wieder. Somit wird klar, dass PayPals Struktur Käufer favorisiert, was an sich kein Problem darstellt: Gewerbliche Nutzer haben immer mit Zahlungsausfällen zu kämpfen, haben aber auch viel mehr Buchungen, um dies verkraften zu können. Zwischen zwei Privatleuten ist die PayPal Struktur jedoch für den Zahlungsempfänger bei Problemen sehr von Nachteil.
2. PayPal entscheidet nicht nach Rechtslage, sondern nach den eigenen AGB.
Präziser: nicht nach Rechtslage hätte man PayPal nicht als Zwischenebene zwischen sich und den Käufer gelassen. Privatrechtlich kann man selbstverständlich immer noch sein Recht einklagen und auch PayPal hält sich ans Recht, nämlich die eigenen AGB.
Nehmen wir unser Beispiel: Der Käufer steckt das MacBook ein und zieht das Geld zurück. Klarer Betrug, denn sonst wäre auch eine Anzeige bei der Polizei nicht möglich gewesen. PayPal entscheidet jedoch nach den eigenen AGB: Der Käufer zieht das Geld zurück, also wird auch beim Käufer das Geld wieder eingezogen. Dass das MacBook in diesem Fall ebenfalls weg ist interessiert nicht: der Käuferschutz greift beim Familie und Freunde Transfer nicht (in diesem Fall auch mit Verkäuferschutz nicht, siehe weiter unten).
Das Problem für PayPal Nutzer ist schlicht und einfach, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so formuliert wurden, dass betrügerische Handlungsweisen recht einfach durchzuführen sind, wohingegen die Geschädigten einfach an die Judikative verwiesen werden.
3. Der PayPal Verkäuferschutz greift nur, wenn Ihr einen Versandbeleg habt!
Nachdem wir also festgestellt haben, dass Geld auf Eurem PayPal Konto nicht heißt dass Ihr es behalten dürft (wobei gefühlt die Unsicherheit ja eher beim MacBook Käufer und nicht Verkäufer gelegen hat), könnte man annehmen, dass der Käuferschutz das Problem gelöst hätte. Aber denkste! Die AGB definieren nämlich nur einen einzigen Weg für den Käufer den Verkäuferschutz auch in Anspruch zu nehmen: einen Versandnachweis eines Transportunternehmens. Zudem gibt es dabei auch noch einige Anforderungen:
4.2 Gültiger Versandbeleg
4.2.1 Notwendiger Inhalt des Versandbelegs
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
a. Name des Versandunternehmens,
b. Versanddatum,
c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite “Transaktionsdetails” übereinstimmen),
d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).
Nehmen wir also an, Ihr frankiert online bei DHL. Dann ist beispielsweise der Einlieferungsbeleg nicht ausreichend, denn dieser zeigt nur die Trackingnummer. Der Teil “Sendungsinformationen” der neben dem Strichcode ausgedruckt wird reicht auch nicht, denn dieser ist kein Beweis dafür, dass die Sendung auch abgegeben wurde. Nur beide Abschnitte zusammen dienen dem Nachweis, dass das Paket auch nachweisbar abgegeben wurde.
In unserem Beispiel heisst das also: selbst wenn schriftlich, meinetwegen sogar per Notar, festgehalten wurde, dass das MacBook übergeben wurde, so erkennt PayPal dieses Schriftstück nicht an. Wenn also jemand per PayPal bezahlen, aber persönlich abholen möchte: Verweigert es!
Erneut gilt: selbstverständlich könnt Ihr auf dem juristischen Wege Euer Recht erstreiten, Ihr habt ja den Nachweis das MacBook abgegeben zu haben. Allerdings hättet Ihr dann ja auch schon schriftlich die Adresse des Abholers festgehalten. PayPals Verkäuferschutz gilt aber in einem Fall, bei dem die Ware persönlich abgeholt wird, nicht.
PayPal Fazit für private Verkäufer: Eine wackelige Angelegenheit
PayPal ist super zum Bezahlen und wenn man gewerbsmäßig unterwegs ist sicherlich auch zum Zahlungen empfangen. Für private Verkäufer ergeben sich jedoch einige Nachteile, wie man am obigen Beispiel sehen kann. Egal ob nun mit oder ohne Verkäuferschutz verkauft wird: gibt es Probleme wird empfangenes Geld sofort wieder eingezogen.
Weiterhin entscheidet PayPal nach den eigenen AGB, was nicht verwerflich ist, allerdings ist das Ergebnis nicht immer das gleiche als hätte man es auf normalem Rechtswege erstritten. Dieser steht einem selbstverständlich immer noch offen. Der Umstand ist nur, dass viele dieser Situationen gar nicht auftreten würden, gäbe es diese strukturellen Umstände bei dem Bezahldienst nicht.
Weiterhin solltet Ihr penibel darauf achten bei einem Verkauf den Versand zu dokumentieren, mit dem Trackingcode, dem Nachweis über Absender- und Empfängeradresse und sicherheitshalber noch einem Foto vom Paket. Geht es hier ans Eingemachte, so scheitert es meist an formalen Kriterien.
Unser Tipp daher: möchte der Käufer die Ware persönlich abholen, so zieht Barzahlung vor. Sollt Ihr verschicken, so nutzt eine normale Banküberweisung. Seid Ihr bei der gleichen Bank, ist die Überweisung zudem auch noch am gleichen Tag da. Ergeben sich dann Streitigkeiten, so kann das Geld nicht einfach wieder zurückgezogen werden und der Aufwand einen Rechtsstreit anzuzetteln ist deutlich höher.
Möchtet Ihr als Verkäufer dennoch auf PayPal nicht verzichten, so ist bei kleinen Geldsendungen das Risiko ja überschaubar. Seid Ihr aber dabei Euer teures MacBook zu veräußern, so achtet auf folgendes:
Niemals von Fremden “Familie und Freunde” Geldsendungen annehmen.
Niemals per PayPal bezahlen und persönlich abholen lassen.
Immer äußerst penibel den Versand dokumentieren.
Niemals davon ausgehen, dass Buchungen endgültig sind. Sie können rückgängig gemacht werden!
Absolut gefahrlos sind Transaktionen unter Menschen bekanntlich nie, aber kennt man die Lücken im System, so kann man zumindest darauf achten und läuft nicht völlig arglos in die Falle. Und vielleicht wirds auch einfach wieder hip, mal wieder das gute alte Onlinebanking zu nutzen. 😉